Allgemeine Geschäftsbedingungen für kimages (ID: AGB)

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AGBs von kimages

1. Vertragsgestaltung
1.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Berater* über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2. Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Berater, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Berater haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Leistungen des Beraters
2.1. Der Berater erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Beratungsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Berater im Einzelnen festgelegt.
2.3. Der Berater erbringt seine Leistungen insbesondere in Form von Trainings- und Beraterseminaren bzw. Kursen.
2.4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Beruftsethik freier Berater und findet nicht statt.
3. Honorar und Kosten
3.1. Das erste Kontaktgespräch durch den Berater ist unentgeltlich.
3.2. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3. Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a.
3.5. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.6. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.7. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer/ab 01.01.2025 mehrwertsteuerfrei (§19 UStG).
3.8. Die vereinbarten fälligen Honorare sowie bereits entstandene Kosten sind nach Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug zu zahlen. Bei größeren Projekten behält sich der Auftragnehmer vor, individuelle Zahlungsmodalitäten mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
3.9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Sicherung der Leistungen
4.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Beraters an den von diesem erstellten Werken (Teilnehmerunterlagen usw.).
Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Beraters. Ein Mitschnitt auf Ton oder Videobändern oder online ist nicht gestattet.
4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.3. Der Auftraggeber informiert den Berater vor und während der vereinbarten Beratungsmaßnahmen über sämtliche Umstände,
die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom
Auftraggeber benannt.
4.4. Sollen Teile des Beratungskonzeptes und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Berater der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
4.5. Der Berater verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.6. Der Berater trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Berater zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Berater wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.
4.7. Der Berater ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde.
4.8. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom
Berater nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Berater unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nach zu holen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Berater, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu bezahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Termin 20%, danach 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.
Das vom Berater vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziff. 4.1. zur Verfügung gestellt.
5. Allgemeine Bedingungen
5.1. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Berater unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Berater zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Beraters, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt. 
*)Berater=Trainer/Kursleiter/Coach/Berater