Mehr Profiteure in Brandenburg und inhaltliche Erweiterung
Das Programm unternehmensWert:Mensch wird um 2 Jahre bis zum 31.07.2020 verlängert. Das heißt, Beratungsschecks können dann bis zum 31.07.2019 mit voller Laufzeit der Prozessberatung vergeben werden, bis zum 31.10.2019 mit verkürzter Laufzeit von sechs Monaten. Die entsprechende, geänderte Richtlinie tritt ab 01. Juli 2017 in Kraft.
Außerdem wird eine Programmerweiterung „unternehmensWertMensch plus“ vorgenommen. Es geht um die Begleitung eines Gesamtkonzepts zu „Arbeiten 4.0 in Betrieblichen Lern- und Experimentierräumen“. Auch dieser Teil ist in uWM eingebunden und nennt sich „unternehmensWertMensch plus“.
Im Rahmen dieser Richtlinienänderung können dann auch in Brandenburg KMU mit weniger 250 JAE über unternehmensWert:Mensch gefördert werden. Dafür gelten die Ihnen bekannten Rahmenbedingungen
– KMU mit weniger zehn JAE und einem Jahresumsatz weniger 2 Mio. EUR erhalten einen Zuschuss von 80% zu den Beratungskosten,
– KMU mit zehn bis weniger 250 JAE und einem Jahresumsatz weniger 50 Mio. EUR erhalten einen Zuschuss von 50% zu den Beratungskosten. Die Branchen (derzeit: Metall/Elektro, Logistik, HoGa), die über die Sozialpartnerrichtlinie des Landes abgedeckt werden, sind auch vorrangig über diese zu fördern. Das heißt im Umkehrschluss, Unternehmen aus allen anderen Branchen können über uWM/uWM plus gefördert werden.
– im Rahmen von uWM können max. 10 Beratertage gefördert werden,
– im Rahmen von uWM plus sind es mind. 10, max. 12 Beratertage à 1000 €,
– beide Teile uWM und uWM plus können von einem Unternehmen noch o.g. Definition genutzt werden.
Voraussetzung ist ein kostenloses Beratungsgespräch mit der Erstberatungsstelle (in Potsdam: 0331 2739332), die für den Prozess notwendigen Beratungsscheck ausstellt.
Ansprechpartnerin für interessierte Unternehmen in Berlin/Brandenburg: Katrin Seifert (Tel.: 0331 9513195) – Kontakt